Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bewertung und den Ankauf von Edelmetallen,

Stand 20.02.2012

1. Geltungsbereich und änderung der AGB

1.1 Sämtliche Verträge über den Ankauf von Edelmetallen, insbesondere Gold, Silber und Platin ("Ankaufsgegenstand") zwischen Ihnen als Verkäufer ("Sie" oder "Verkäufer") und der Firma Edelmetallhandel - Gold wird Bargeld e.K., Inhaber Helger Gölitz, Theatergasse 23, 90402 Nürnberg, Deutschland ("wir") werden ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschlossen.

1.2 Der Geltung anders lautender Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gelten nur dann und insoweit, als sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.3 Bei einer Aktualisierung dieser AGB durch uns wird die neue Version erst mit Ihrer Zustimmung Vertragsbestandteil. Für die Zustimmung genügt es, wenn Sie den änderungen der Ihnen von uns per E-Mail zugesandten neuen Version der AGB nicht binnen sechs Wochen widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht werden wir Sie bei der übersendung der neuen Version der AGB auch nochmals ausdrücklich hinweisen.

2. Zusicherungen des Verkäufers bei der Nutzung des Post-Ankaufs

Mit der Nutzung des Post-Ankaufs versichern Sie uns gegenüber, daß

  • Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben;
  • Sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind;
  • Sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln;
  • Sie ausschließlich privat und nicht gewerblich handeln;
  • der übersandte Ankaufsgegenstande in Ihrem Alleineigentum steht oder Sie jedenfalls ausreichend verfügungsberechtigt sind;
  • der Ankaufsgegenstand nicht Gegenstand von Ansprüchen Dritter oder einer Auseinandersetzung mit Dritten ist und auch nicht mit Rechten Dritter, wie z. B. Pfandrechte Dritter, behaftet ist;
  • der Ankaufsgegenstand nicht aus einer rechtswidrigen oder strafbaren Handlung stammt und mit dem Verkauf auch keine rechtswidrige oder strafbare Handlung angestrebt wird;
  • der Ankaufsgegenstand keine gesundheitsgefährdenden Stoffe wie z. B. Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber, Selen, Tellur, Zink enthält;
  • wir mit der Annahme des von Ihnen zugesandten und/oder übereigneten Ankaufsgegenstandes nicht geltendem Recht zuwider handeln.

3. Zusendung des Ankaufsgegenstandes

3.1 Für die Zusendung der Ankaufsgegenstände ist die von uns bereitgestellte Verpackung ("Gold-Tasche") zu verwenden.

3.2. Bei einer Versendung der Ankaufsgegenstände in der Gold-Tasche erfolgt der Versand mit DHL, ohne daß Ihnen Kosten entstehen. Während des Transports durch DHL sind die Ankaufsgegenstände bis zu einem Betrag von € 500,-- gegen Verlust und Beschädigung versichert. Falls der Wert Ihrer Ankaufsgegenstände Ihres Erachtens einen Wert von € 500,-- übersteigt, nutzen Sie bitte eine entsprechende Anzahl von Gold-Taschen, so daß der Inhalt einer Gold-Tasche den Wert von € 500,-- nicht übersteigt. Vertragspartner für den versicherten Transport ist ausschließlich DHL. Ansprüche wegen einer Beschädigung oder eines Verlusts Ihrer Ankaufsgegenstände während des Transports müssen Sie direkt gegenüber DHL geltend machen.

3.3 Um den kostenfreien DHL-Versand mit entsprechender Versicherung nutzen zu können, müssen Sie die Gold-Tasche bei einer Filiale der Deutschen Post AG abgeben. Sie erhalten dort einen Einlieferungsbeleg, der in Verbindung mit der DHL-Sendungsverfolgung als Nachweis dafür dient, daß Sie die Gold-Tasche an uns gesandt haben. Um im Falle eines Verlust oder einer Beschädigung der Gold-Tasche nachweisen zu können, welche Ankaufsgegenstände Sie uns zugesandt haben, empfehlen wir Ihnen, die entsprechenden Ankaufsgegenstände vor dem Absenden zu fotografieren. Außerdem sollten Sie die Anzahl der Ankaufsgegenstände auf der Gold-Tasche in dem entsprechenden Feld eintragen.

3.4 Wir sind berechtigt, Lieferungen, die den Anschein haben, daß sie geöffnet, beschädigt oder während des Transports in sonstiger Weise verändert wurden, nicht anzunehmen. Solche Sendungen werden auf Ihr Risiko von uns an Sie zurück gesendet.

4. Ankaufsgegenstand

4.1. Wir kaufen im Rahmen des Postankaufs ausschließlich Edelmetalle (Gold, Silber, Platin), z. B. alten Schmuck, Münzen, Zahngold, um diese raffinieren zu lassen. Modeschmuck sowie Gegenstände, die kein Edelmetall enthalten, werden von uns nicht angekauft. Das gleiche gilt für Edel- und/oder Halbedelsteine.

4.2. Sollte sich bei der Prüfung der Ankaufsgegenstände herausstellen, daß diese kein Edelmetall enthalten, werden wir Sie per E-Mail, oder sofern uns Ihre E-Mailadresse nicht bekannt ist, per Brief hiervon in Kenntnis setzen. Eine Rücksendung von Ankaufsgegenständen, die kein Edelmetall enthalten, erfolgt nur, falls Sie die Rücksendung innerhalb von zehn Tagen telefonisch (0911/240 3556) oder per E-Mail (info@gold-wird-bargeld.de) nach entsprechender Information durch uns, daß der Ankaufsgegenstand kein Edelmetall enthält, wünschen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist von zehn Tagen ist das Absendedatum unserer Information. Wir raten Ihnen daher, eine E-Mailadresse anzugeben, damit Sie unsere Informationen umgehend erhalten.

5. Anlieferung, Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes

5.1 Die Anlieferung von Ankaufsgegenständen durch DHL erfolgt von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.

5.2. Nach Erhalt des Ankaufsgegenstandes werden wir diesen anhand des Gewichts, der Karatzahl des Edelmetalls sowie des aktuellen Edelmetallpreises bewerten und den Ankaufspreis bestimmen. Für die Ermittlung des Ankaufspreises berücksichtigen wir nicht den Wert, den der Ankaufsgegenstand bei einem etwaigen Wiederverkauf in unverändertem Zustand erzielen könnte. Der Ankaufspreis, den wir Ihnen anbieten, kann daher geringer sein als ein etwaiger Wiederverkaufswert des Ankaufsgegenstandes.

5.3. Zur Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes ist es erforderlich, daß wir die Oberfläche des Ankaufsgegenstandes mit verschiedenen Säuren behandeln, die zu einer dauerhaften Veränderungen der Oberfläche (Verfärbungen und/oder Einkerbungen) führen können. Mit der Nutzung des Postankaufs erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Behandlung. Ferner erklären Sie, daß Sie damit einverstanden sind, daß Ankaufsgegenstände, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen oder eine unterschiedliche Karatzahl aufweisen, im Rahmen der Begutachtung und Bewertung unwiderbringlich zerstört werden.

6. Zustandekommen des Vertrages

6.1 Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes fordern Sie uns zur Abgabe eines verbindlichen Angebots zum Ankauf des übersandten Gegenstandes auf. Nach entsprechender Begutachtung und Bewertung entscheiden wir, ob wir den Ankaufsgegenstand zu dem von uns ermittelten Ankaufspreis erwerben möchten. Entscheiden wir uns für den Erwerb, so werden wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Ankaufsgegenstandes ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Sollte das Fristende auf ein Wochenende oder auf einen gesetzlichen Feiertag fallen, so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag. Maßgeblich für die 24-stündige Frist ist der Zeitraum zwischen dem Eingang des Ankaufsgegenstandes bei uns und der Absendung unseres Angebots.

6.2. Sie können dieses Angebot binnen zehn Tagen telefonisch (0911/240 3556), per E-Mail (info@gold-wird-bargeld.de) oder per Telefax (0911/240 3556) annehmen. Die Frist läuft ab dem in dem Angebot angegebenen Datum. Wird das Angebot von Ihnen angenommen, so werden wir binnen sieben Tagen nach Erhalt Ihrer Annahmeerklärung die Zahlung des ermittelten Kaufpreises veranlassen und Sie hierüber per E-Mail informieren. Wir werden erst dann Eigentümer des Ankaufsgegenstandes, wenn die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist.

6.3. Sollten Sie unser Angebot nicht annehmen, senden wir Ihnen den Ankaufsgegenstand innerhalb von 14 Tagen zurück. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Sie uns über die Ablehnung des Angebots informiert haben, spätestens mit Ablauf der Frist zu Angebotsannahme, wenn wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten haben. Im Falle einer Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Ankaufsgegenstandes in dem Moment auf Sie über, indem wir den Vertragsgegenstand an das Versandunternehmen übergeben. Sie sind verpflichtet, nach Erhalt des zurückgesendeten Gegenstandes diesen unverzüglich auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich Mängel, Gewicht und/oder Stückzahl sowie auf Beschädigung der Verpackung zu überprüfen und diese uns gegebenenfalls schriftlich mitzuteilen.

7. Kein Widerrufsrecht

Nachdem der von uns ermittelte Ankaufspreis Kursschwankungen unterliegt, besteht kein Widerrufsrecht.

8. Haftung und Schadensersatz

8.1 Eine Schadensersatzpflicht ist grundsätzlich nur gegeben, wenn uns ein Verschulden an dem von uns verursachten Schaden trifft oder wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben.

8.2 Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei der Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes haften wir unbeschränkt.

8.3. Schadensersatzansprüche - ausgenommen solche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie solche bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei der Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes - bestehen (unbeschadet Nr. 8.4) nur, wenn uns ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

8.4 Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Hauptleistungspflicht oder eine sonstige Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesem Fall wird nur der vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare, nicht aber unüblicherweise entstehende oder entfernterer Schäden ersetzt, insbesondere kein entgangener Gewinn und auch keine sonstigen Vermögensschäden des Verkäufers.

8.5 Aus einer Beschädigung oder Zerstörung des Ankaufsgegenstandes im Rahmen der Begutachtung und Bewertung (siehe vorstehend Ziff. 5.3.) entstehen dem Verkäufer keine Schadensersatzansprüche.

8.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Verkäufers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verkäufer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mußte. Ohne Rücksicht auf die Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.7 Unsere Haftung nach nicht abdingbarem Recht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wird durch die vorstehende Regelung nicht beschränkt.

8.8. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Verkäufers nicht verbunden.

9. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Ankaufsbedingungen im übrigen hiervon nicht berührt.